Wie ist der Ablauf Ihres Mahnwesens geregelt?: Unterschied zwischen den Versionen

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Frage: Wie ist der Ablauf Ihres Mahnwesens geregelt?
Frage: Wie ist der Ablauf Ihres Mahnwesens geregelt?



Version vom 19. September 2019, 08:31 Uhr

Frage: Wie ist der Ablauf Ihres Mahnwesens geregelt?

kurze Antwort: Sollten Sie zwei Wochen nach Rechnungserhalt Ihre Rechnungen nicht beglichen haben, werden Sie automatisch vom System in den Mahnlauf aufgenommen.

lange Antwort: Zwei Wochen nach Rechnungserhalt versenden wir eine gebührenfreie Zahlungserinnerung. Eine Woche später wird die erste kostenpflichtige Mahnung versendet und die darauf folgende Woche eine zweite Mahnung. Alle Mahnungen werden schriftlich per Post versendet. Die Mahngebühr beträgt jeweils 5,00 Euro und wird im folgenden Monat in Rechnung gestellt. Sollte nach der zweiten Mahnung kein Zahlungseingang vorliegen, wird vom System automatisch eine Woche später eine letzte Zahlungsaufforderung per E-Mail versendet, in der eine Sperrung des Accounts am Folgetag angekündigt wird. Meldet sich der Kunde 24 Stunden nach Versand der E-Mail nicht, wird der Account vom System gesperrt. Erst ab diesen Zeitpunkt erfolgt eine Überprüfung durch die Mitarbeiter der Buchhaltung und veranlassen ggf. die Kündigung des Accounts und die Einleitung des Mahnverfahrens.