Wie kündige ich meinen Vertrag?

Die Laufzeit der Verträge richtet sich nach den jeweils angegebenen Zeiträumen.
Die Verträge verlängern sich – vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede - stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kündigt. Ein befristeter Vertrag über mindestens drei Monate ist frühestens zum Ablauf der drei Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Vierteljahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres viertel Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens sechs Monate ist frühestens zum Ablauf der sechs Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Halbjahresverträge verlängern sich stillschweigend um ein weiteres halbes Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden. Ein befristeter Vertrag über mindestens einen Monat ist frühestens zum Ablauf der Monatsfrist mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende kündbar. Monatsverträge verlängern sich stillschweigend um einen weiteren Monat, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wurden.
Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge, außer der Kunde hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per einfacher E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur ist nicht möglich.
Bitte nutzen Sie zur Kündigung unser Kündigungsformular.